UBS löst Kulturrevolution aus
UBS ist gezwungen, den Rettungsplans des Bundes zu beanspruchen, und führt eine tief greifende Reform ihres Vergütungssystems durch. Sogar die Meinung des Aktionariats ist in Zukunft gefragt. Ist dies der Beginn einer kulturellen Revolution an der Schweizer Börse?
Die Einführung eines Malus-Systems für Topmanager bei UBS hat Aufsehen erregt. Neuerdings werden die Boni drei Jahre lang gesperrt, bevor sie ausbezahlt werden. Sie können in dieser Zeit wieder sinken oder gar völlig gestrichen werden, wenn die erzielten Ergebnisse nicht von Dauer sind.
Verwaltungsrat künftig über dem Getümmel
Noch revolutionärer: die Mitglieder des Verwaltungsrates verlieren - unabhängig vom Geschäftsgang - ihr Recht auf Boni. Das somit von operationellen Anreizen befreite Organ kann nun seine strategische und langfristig regulierende Rolle als echter Vertreter des Aktionariats ausüben. Dies ist ein Wandel in der Philosophie, dessen Folgen nicht zu unterschätzen sind.
Das Aktionariat hat das Wort
Auch den Aktionärinnen und Aktionären kommt eine aktivere Rolle zu. In Befolgung der Empfehlungen von Economiesuisse wird die Generalversammlung künftig mittels Konsultativabstimmung über das Vergütungssystem der UBS befinden. Ohne eine Änderung des geltenden Rechts durch das Parlament oder aufgrund der Initiative «gegen die Abzockerei» ist eine verbindliche Abstimmung rechtlich nicht möglich.
Hängige Fragen
Die Frage, ob UBS selbst rechtliche Schritte gegen ihre ehemaligen Führungskräfte unternimmt, wurde auch an der 4. Generalversammlung 2008 nicht entschieden. In ihrem Bericht vom 16. Oktober 2008 stellt die Eidgenössische Bankenkommission im Punkt 25 fest, dass «Risiken weder richtig erfasst, noch angemessen begrenzt und überwacht» wurden. Weiter schreibt sie: «Diese Unterlassung ist schwerwiegend und muss insgesamt als Verletzung des bankengesetzlichen Erfordernisses einer einwandfreien Geschäftstätigkeit gewertet werden.» Die Konsequenzen dieser Feststellung dürfen sich nicht auf die freiwillige Rückzahlung eines kleinen Teils der nicht gerechtfertigten Boni beschränken. Ausserdem darf auf keinen Fall die finanzielle Verantwortung der Rating-Agenturen vergessen werden.